KStA: Freispruch für Bauunternehmer
Rösrath - Als die Feuerwehrleute eintrafen, schlugen die Flammen schon durch das Dach des Einfamilienhauses in Rösrath. Der Brand wurde zwar gelöscht, doch zurück blieb ein unbewohnbares Haus. Nun mussten sich ein Tiefbauunternehmer und seine zwei ehemaligen Angestellten vor dem Amtsgericht in Bensberg verantworten. Der Tatvorwurf: fahrlässige Brandstiftung. Die Verhandlung endete mit Freispruch. „Durch die Wärmeentwicklung der Arbeitsleuchte, den Funkenflug einer Flex und die Nichteinhaltung der gebotenen Sicherheit kam es am 21. Januar 2009 zu einem Schwelbrand, der schließlich zu einem Sachschaden in Höhe von 1,5 Millionen Euro führte“, verlas der Staatsanwalt die Anklageschrift. Für den Tiefbauunternehmer war dieser Vorwurf nicht nachvollziehbar. „Wir hatten die Flex während der ganzen Arbeit nicht eingesetzt“, erklärt der 49-Jährige.
Seit dem 12. Januar arbeitete er in dem Haus in Rösrath. Die Arbeiten in der Sauna waren am 19. Januar abgeschlossen. „Am 20. Januar haben wir nur noch PVC-Rohre verlegt“, so der Bauunternehmer. „Die Geschädigte sagt, sie hätte eine Flex gehört“, sagte die Richterin. Doch laut Bauunternehmer sind auf der Baustelle nur ein Stemmhammer und eine Tauchsäge zum Einsatz gekommen. „Wir haben sorgfältig gearbeitet und jeden Abend aufgeräumt“, versicherte der Oberberger. Drei Sachverständige hatten sich mit dem Vorfall beschäftigt, einer wurde vom Angeklagten, einer von der Versicherung der Geschädigten und einer vom Gericht beauftragt. Die Fachleute waren sich einig, dass der Brand in der Sauna ausgebrochen ist.
„Es ist ein Versicherungsstreit, der dahinter steckt“, erklärte die Richterin. „Wir müssen hier ausschließlich klären, ob ein Verschulden Ihrer Seite vorliegt“, sagte sie in Richtung der Angeklagten. Sie wollte von dem Diplom-Ingenieur für Brandschutz, Henry Portz, dem Sachverständigen des Gerichts, wissen, wie der Brand entstanden ist. „Wovon soll ich ausgehen?“, wollte Portz wissen. Da keiner die Flex im Einsatz gesehen habe und die Hausbesitzerin auch nur vermutete, eine solche gehört zu haben, könne er nicht davon ausgehen, dass eine eingesetzt worden ist, so die Richterin. Doch ohne das Funken sprühende Gerät konnten sich die Fachleute die Brandursache nicht erklären.
Ratlose Sachverständige
Der Elektrofachmann, den der Angeklagte beauftragt hatte, vermutete einen Defekt im Steuerungskasten der Sauna. Dafür sprach, dass es mehrfach Probleme mit dem Strom im Haus gegeben hatte. Doch das schloss Portz aufgrund der Brandspuren aus. „Kann irgendein Fehlverhalten der drei Angeklagten den Brand verursacht haben?“, wollte die Richterin wissen. Portz: „So, wie es jetzt aussieht, nicht.“ Auch die beiden anderen Sachverständigen waren ratlos. „Wenn wir ratlos sind, dann können wir nicht zulassen, dass die Angeklagten verurteilt werden“, fasste die Richterin zusammen. Das sah der Staatsanwalt genauso. Er beantragte Freispruch.
